Ihr erfahrener Rechtsanwalt
für Reiserecht in Bremen

Ihr erfahrener Rechtsanwalt für Reiserecht in Bremen

Sie benötigen Hilfe im Reiserecht in Bremen? Sie möchten eine gebuchte Reise nicht antreten oder haben Ärger mit dem Reiseveranstalter? Als erfahrener Anwalt bin ich auf das Reiserecht spezialisiert. In meiner Kanzlei in Bremen mache ich Ihre Ansprüche gegenüber Airlines und Reiseunternehmen schnellstmöglich geltend.

Ihre Vorteile einer kompetenten Rechtsberatung für das Reiserecht in meiner Kanzlei in Bremen:

  • Erfahrene Anwaltskanzlei seit über 30 Jahren

  • Volles Engagement für meine Mandanten

  • Höchste Diskretion und Zuverlässigkeit

  • Kompetente Beratung in allen rechtlichen Angelegenheiten

Auch wenn die Sonne scheint und das Meer azurblau schimmert: Reisende können schnell mit juristischen Fragen konfrontiert werden – ob die Reise bereits angetreten wurde oder nicht. Wenn Sie eine Reise zum Beispiel aufgrund einer Reisewarnung oder einer Erkrankung nicht antreten können, muss die Haftungsfrage geklärt werden.

Im Reiserecht gibt es dazu komplexe Regelungen, die ich gerne im Einzelnen für Ihren Fall überprüfe. Als Anwalt in Bremen kümmere ich mich um alle rechtlichen Fragen, die zum Thema Reisen auftreten können – von der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bis hin zu Stornierungen und Rückzahlungen.

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Ihr Reiserücktritt wird nicht bezahlt?

Es gibt verschiedene Gründe für einen Reiserücktritt. Vielleicht wurde offiziell oder inoffiziell eine Reisewarnung ausgesprochen, Sie sind krank geworden oder Ihnen ist ein wichtiger Termin dazwischengekommen. Im Reiserecht ist festgehalten, ob und unter welchen Umständen Sie einen Anspruch auf die Rückerstattung Ihrer Kosten haben. Bestehen Sie auf Ihr Recht!

Als Anwalt in Bremen gebe ich Ihnen gerne eine Ersteinschätzung, ob es sich lohnt, Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Oftmals sträubt sich auch die Reiserücktrittsversicherung, die Stornogebühren zurückzuzahlen. In diesem Fall überprüfe ich die Versicherungspolice auch auf eine eventuelle Selbstbeteiligung und schöpfe die Möglichkeiten des Reiserechts voll aus.

Ich nehme mir die Zeit, mich in meiner Kanzlei in Bremen ausführlich mit Ihrem Fall zu beschäftigen und gebe Ihnen eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten.

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Fluggastrecht: Ihre Ansprüche als Passagier

Im Jahr 2004 wurde die EU-Fluggastrechteverordnung verabschiedet. Dabei handelt es sich um eine spezielle Rechtsverordnung innerhalb des Reiserechts, die Passagieren im Flugzeug einen besonderen Schutz bietet. Sie wollten von Bremen aus eine Reise antreten, konnten aber nicht befördert werden? Der Flug hatte Verspätung oder wurde sogar annulliert? Das Fluggastrecht sieht in diesen Fällen umfangreiche Schadenersatzansprüche für Sie vor.

Um diese geltend zu machen und vor allem die formalen und zeitlichen Regelungen korrekt einzuhalten, sollten Sie die Hilfe eines Spezialisten für Reiserecht in Bremen in Anspruch nehmen. Der Verordnung zum Fluggastrecht regelt darüber hinaus die Höhe der möglichen Entschädigung, die zwischen 250 und 600 Euro liegt.

Gerne überprüfe ich das Reiserecht auch daraufhin, ob Ihnen ein Ticketkostenersatz zusteht. Das Fluggastrecht gilt für alle Flüge ab Bremen und alle Flüge mit Abflug innerhalb der EU.

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Kann ich meine Reise wegen Corona stornieren?

Die Corona-Pandemie hat vor allem in der Reisebranche und im Reiserecht vieles durcheinandergewirbelt. Die häufigsten Fragen in Bremen, die mir in meiner Kanzlei hauptsächlich zum Thema Stornierung gestellt wurden, habe ich an dieser Stelle kompakt zusammengefasst.

Kann ich meine Reise wegen Corona kostenfrei stornieren?

Stornierbar ist eine Reise dann kostenlos, wenn im Inland ein generelles Beherbergungsverbot vorliegt. Auch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gehört zu den außergewöhnlichen Umständen, unter denen Reisen durch die Coronakrise kostenfrei storniert werden können. Es gibt Präzedenzfälle (z. B. Urteil vom 21. August 2020, Az. 1 O 211/20 vor dem LG Rostock), nach denen eine Stornierung auch dann möglich wird, wenn den Reisenden aufgrund der Ansteckungsgefahr eine Reise nicht mehr zumutbar ist.

Kann ich eine Reise coronabedingt stornieren, die erst in einiger Zeit ansteht?

Hier sieht das Reiserecht vor, dass die außergewöhnlichen Umstände – wie eben die Gefahren der Coronapandemie – zum Zeitpunkt des Reisebeginns vorliegen müssen. Hier muss aber der jeweilige Einzelfall exakt geprüft werden, wofür ich Ihnen gerne meine anwaltliche Beratung in Bremen anbiete.

Muss ich einen Gutschein statt Stornierung akzeptieren?

Viele Veranstalter haben ihren Kunden die Rückzahlung verweigert und stattdessen Gutscheine angeboten. Diese Gutscheine können, müssen aber nicht akzeptiert werden. Ein Vorteil: Gutscheine sind staatlich abgesichert.

Meine Leistungen als Anwalt für Reiserecht in Bremen:

  • Prüfung von Rückerstattungsansprüchen

  • Beratung und Geltendmachung von Ansprüchen im Reiserecht

  • Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Fluggastrecht

  • Überprüfung der verpflichteten Leistungen der Versicherungen